Die Würde des Kindes ist unantastbar
Kinderschutz im Spannungsfeld zwischen Elternrecht und Kindeswohl
Der SkF e.V. Paderborn lädt ein zu einer Fachveranstaltung mit Prof. Dr. Ludwig Salgo. Einladung
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:Eingeladen sind alle am Kinderschutz interessierten Berufsgruppen. Ziel des am 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes ist die umfassende und wirksame Verbesserung von frühzeitiger Hilfe und Kontrolle, Prävention und Intervention im Kinderschutz in Deutschland. Die gesetzlichen Neuregelungen sollen die fachliche Praxis der Akteure im Kinderschutz verbessern. Insbesondere sollen sie zur Qualitätsentwicklung und –sicherung bzw. zur Fortentwicklung bestehender Standards beitragen. Das BKiSchG ist damit ein weiterer Meilenstein des Gesetzgebers im Hinblick auf einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen durch die Jugendhilfe. Es stellt an öffentliche und freie Träger, aber auch an andere mit Kindern befasste Berufsgruppen, wie z.B. Lehrer, Ärzte und Hebammen, eine große Herausforderung dar.
In Artikel 4 BKiSchG ist eine Evaluation der Wirkungen des Gesetzes festgeschrieben. Ende 2015 muss dem Deutschen Bundestag ein mit den Bundesländern abgestimmter Bericht durch das BMFSFJ vorgelegt werden.
Der Referent Prof. Dr. Ludwig Salgo ist ausgewiesener Kenner des Kinder- und Jugendhilferechts. Nach dem Studium der Rechts- und Gesellschaftswissenschaften wurde er mit seiner Arbeit “Pflegekindschaft und Staatsintervention” in der Fachöffentlichkeit bekannt. Von 1992 bis 2012 war er als Professor an der Fachhochschule Frankfurt am Main tätig. Über seine akademische Tätigkeit hinaus profilierte sich Salgo aber auch als Rechtspolitiker, gefragter Gutachter und Berater, dessen fachlicher Rat überparteiliches Vertrauen genießt. Er hat zahlreiche Veröffentlichungen zum Kinder- und Jugendhilferecht verfasst. Daneben fungiert Ludwig Salgo als Experte und Berater für Ministerien, den Deutschen Bundestag oder als Gutachter für das BVerfG – bis in die jüngste Gegenwart hinein.
Die Veranstaltung beginnt um 14.00 Uhr mit einer Begrüßung durch das Vorstandsmitglied Marita Sporkmann-Vogler. Prof. Dr. Ludwig Salgo referiert dann im ersten Teil ab 14.15 Uhr zu dem Thema „Anforderungen an die Praxis der Jugendhilfe nach in Kraft treten des BKiSchG“ und geht auf Probleme in der Umsetzung ein. Nach einer Pause widmet er sich ab 16.00 Uhr im zweiten Teil den besonders schutzwürdigen Interessen traumatisierter Kindern a) in Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung, b) im Pflegekinderwesen.
Die Praxis in unseren Beratungsdiensten zeigt allzu deutlich, dass Kinder, die im sozialen Nahraum Gewalt erfahren haben, selbst dann, wenn sie nicht unmittelbar betroffen waren, unter den Folgen in erheblichem Maße leiden. Nach Intervention durch die Jugendhilfe und das Familiengericht, muss ggfs. über den Umgang des gewalttätigen Elternteils mit seinem Kind, bzw. seinen Kindern, sowie über die Frage, wer zukünftig das Sorgerecht haben wird, entschieden werden. Die Entscheidungsfindung bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen dem Elternrecht auf Umgang mit dem eigenen Kind , dem Ideal der gemeinsamen Sorge auf der einen Seite und dem Recht des Kindes auf eine Erziehung, die frei ist von Gewalt und seelischen Verletzungen auf der anderen Seite. Dieses Recht kann in manchen Fällen nur durch den völligen Kontaktabbruch zum Täter oder zur Täterin, geschützt werden.
Es wird daher im ersten Teil dieses Abschnittes um das Sorge- und Umgangsrecht bei Kindern, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, gehen. Hier steht u.a. die Trennungs- und Scheidungsberatung im Vordergrund. Im zweiten Teil werden Möglichkeiten und Risiken in Pflegekindschaftsrechtsverfahren erörtert. An dieser Stelle steht die Perspektivplanung bei Kindern in Bereitschafts- und Vollzeitpflege und die Bedeutung der Umgangsregelung nach § 1684 BGB im Fokus. Herr Prof. Dr. Salgo wird auch auf die aktuellen Rechtssprechungen des BverfG eingehen.
Gegen Ende der Veranstaltung möchten wir noch in einen fachlichen Austausch kommen.