Trennungs- und Scheidungsberatung
Trennung und Scheidung
Rechtliche Situation
Ehen werden geschieden, Beziehungen scheitern. Das ist schmerzhaft und erfordert oft die Bewältigung vieler unterschiedlicher Aufgaben.
In dieser Situation hilft die Jugendhilfe mit unterschiedliche Möglichkeiten:
- durch Beratung der Eltern gem § 17 KJHG
Der hohe Beratungsbedarf der Eltern bei Trennung und Scheidung ist ein Anspruchsbedarf (§17 KJHG) und soll helfen:
- ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen
- Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen, um so eine Trennung oder Scheidung zu vermeiden
- bei Trennung und Scheidung die Eltern zu befähigen, die Beziehungen innerhalb der Familie im Interesse des Kindeswohls neu zu gestalten
- trotz Trennung und Scheidung der Ehegatten die Funktion als verantwortliche Eltern zu erhalten
- bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge
- bei der Sicherstellung, dass die Eltern die Beratungsangebote kennen lernen und den Beratungsanspruch geltend machen
durch Unterstützung bei der Ausübung des Umgangs- und Auskunftsrechts, § 18 KJHG für Kinder und Jugendliche
Der §18 KJHG gibt Kindern und Jugendlichen einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die umgangsberechtigten Elternteile, Großeltern, Geschwister, Stiefelternteile oder Pflegepersonen von diesem Recht Gebrauch machen.
Vater und Mutter sind zum Umgang verpflichtet und berechtigt
Der SkF leistet Hilfestellung bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen.
- durch Unterstützung des Familiengerichts bei Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen gem. § 50 KJHG
z.B. Situation der Eltern, Möglichkeiten zur Erziehung, soziale Verhältnisse, Wohnungssituation, Einstellung der Ehegatten zueinander, Verhältnis der Eltern zu den Kindern
Beratung im SkF
Wir möchten allen Betroffenen Mut machen, die Trennung/Scheidung nicht nur als Bedrohung zu sehen, sondern ebenso als Chance, neue Lebensperspektiven zu gewinnen und neu gewonnene Möglichkeiten für die eigene Persönlichkeit zu nutzen.
Das zentrale Anliegen der Arbeit mit Scheidungsfamilien ist es, Eltern und Kinder darin zu unterstützen, den Übergang zur getrennt lebenden Familie zu bewältigen.
In der Beratung erhalten sie Unterstützung bei den zahlreichen Aufgaben, die geleistet werden müssen: die äußeren räumlichen Veränderungen, die Umorganisation der Eltern-Kind-Beziehung, die Aktivierung der persönlichen Ressourcen, die Stabilisierung im Selbsterleben und emotionalen Gleichgewichts bis zum Aufbau eines neuen Beziehungs- und Lebenskonzeptes
Wir bieten Zeit und Raum, in dem Sie mit uns
- das Chaos der Gefühle ordnen können
- ein tragfähige Sorgerechtsregelung erarbeiten
- kindgemäße Umgangsregelungen vereinbaren
- überlegen können, sie Sie mit den Problemen bei einer neuen Partnerschaft umgehen können
Sie erhalten Basisinformation zu rechtlichen und finanziellen Themen.
SkF Paderborn Kilianstraße 28 33098 Paderborn |
Telefon 05251 12196-0 Telefax 05251 12196-22 tus@skf-paderborn.de |