Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Paderborn hat es sich auch in seinen Fachbereichen zur Aufgabe gemacht, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren für ihr Wohl zur schützen (§ 1 Abs.3 Nr.3 SGB VIII).
Gemeinsam mit Stadt und Kreis Paderborn und anderen freien Wohlfahrtsverbänden hat sich der SkF zur Sicherung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII verpflichtet.
Für die Umsetzung sind zwei Kinderschutzbeauftragte ausgebildet und zertifiziert worden.
Ihre Aufgaben sind:
- Informationen zum Thema Kinderschutz für die von uns betreuten Eltern, Kinder und die Kollegen und Kolleginnen der Fachdienste vorzuhalten,
- die Einhaltung der mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschlossenen internen Vereinbarung zu den Handlungsschritten zum Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche sicherzustellen,
- für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätigen regelmäßig Fortbildungen und Schulungen zum Thema Kinderschutz durchzuführen.
Wir möchten das Gefährdungsrisiko für Kinder und Jugendliche präventiv abwenden. Deshalb können sich durch den SkF e.V. Paderborn betreute Eltern, deren Kinder, alle Bewohnerinnen und deren Kinder in unseren stationären Einrichtungen sowie die Kolleginnen und Kollegen der Fachdienste an die Kinderschutzbeauftragten wenden:
Ricarda Hasse, Kilianstr. 28, 33098 Paderborn, 0 52 51/12 19 614, hasse@skf-paderborn.de