In der Akutsituation
- Begleitung beim Gerichtsverfahren, ggf. auch Sorgen für geschützten Warteraum
- Beantragung von Hilfen nach dem Opferentschädigungsgesetz, auf Anforderung des Versorgungsamtes auch Berichte/ Stellungnahmen zur Begründung des Bedarfs
Bei der Verarbeitung der traumatischen Erfahrung
- Aufbau des erschütterten Selbstvertrauens, Stabilisierung
- Wiedererlangung von Kontrolle, Distanzierungs- und Abgrenzungsfähigkeit
- Information über das Hilfsangebot der Beratungsstelle, Beratungskontrakt
- Aufbau einer unterstützenden Beziehung, Stärkung, Stabilisierung
- Information über die Auswirkungen traumatischer Erfahrungen
- gemeinsame Suche nach Wegen, wie die Gewaltsituation beendet werden kann
- detaillierte Absprache des weiteren Vorgehens, möglichst Konsens herstellen
- Bei Bedarf: vernetztes Arbeiten mit anderen Institutionen, HelferInnenkonferenzen
Bei der Begleitung während des Strafverfahrens
- Angebot von Begleitung zu Jugendamt (geschützte Unterbringung), Polizei (Strafanzeige) und zu Rechtsanwalt/ -anwältin (Nebenklagevertretung)
- Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren (Ablauf, für Kinder: Kennenlernen des Richters und des Gerichtssaales)
- Absprachen mit Staatsanwalt und Richter, um sekundäre Traumatisierungen während des Gerichtsverfahrens möglichst zu vermeiden
- Vermittlung von Methoden zur Selbstberuhigung und Erholung
- Begleitung und Unterstützung des Heilungsprozesses durch Anwendung verschiedener traumatherapeutisch relevanter Methoden: z.B. Imaginationsübungen, Ressourcenarbeit, Arbeit mit den Ich-Anteilen, kreative Ausdrucksformen
- Therapiemöglichkeiten
Werden Sie zu sexuellen Handlungen genötigt?
Warten Sie nicht bis Sie schwere Verletzungen erlitten haben!
SkF Paderborn Westernstraße 28 33098 Paderborn |
Telefon 05251 12196-19 Telefax 05251 12196-24 belladonna@skf-paderborn.de |
Wir sind erreichbar: montags bis donnerstags 8.30-10.00 Uhr und nach Vereinbarung |