Das Gewaltschutzgesetz
„Wer schlägt, der geht“
Das Gewaltschutzgesetz gibt der Polizei das Recht, den Täter für mindestens 10 Tage der Wohnung zu verweisen. In dieser Zeit kann dann Beratung in Anspruch genommen werden, um zu klären, wie es weitergehen kann.
Betroffene können per Eilanordnung vor Gericht durchsetzen, dass ihnen die gemeinsame Wohnung langfristig zugewiesen wird! Auch ohne Polizeieinsatz können Betroffene bei massiver Bedrohung und Belästigung ein Näherungsverbot durchsetzen!
Nach einer akuten Gewalteskalation befindet sich das Opfer in einer Krisensituation!
Gewalttätigkeit ist nicht kontrollierbar und der Glaube sie steuern zu können hat fatale Wirkung!
Wir bieten kompetente Unterstützung!
Wir informieren Sie über ihre rechtlichen Möglichkeiten und begleiten Sie zu den notwendigen Behörden.
Nehmen Sie Hilfe in Anspruch!
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