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Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

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Ortsverein Paderborn

TEL: 05251 12196-0


Adoptions- und Pflegekinderdienst


Kinder brauchen Liebe und Geborgenheit. In unserer Gesellschaft leben Kinder, die nicht in ihrer Ursprungsfamilie aufwachsen können. Wir suchen Menschen, die bereit sind, diese Kinder vorbehaltlos aufzunehmen und ihnen ein beschützendes Familienleben zu bieten.

Rechtsgrundlagen:
Art. 6 GG, §§ 1666 und 1666a BGB
§§1741 bis 1772 BGB, §§ 186 bis 199 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit),
§§ 1 – 10, 27, 33, 35a, 36 bis 41, 44, 47, 51 SGB VIII,
Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG),
Adoptionsübereinkommensausführungsgesetz (AdÜbAG),
Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)

Wir sind da für:

  • Kinder/Jugendliche, die zur Adoption freigegeben werden sollen oder wurden
  • Kinder/Jugendliche, deren Anspruch auf Erziehung in der Ursprungsfamilie nicht sicher gestellt wird und die dauerhaft in einer Ersatzfamilie aufwachsen sollen
  • Kinder in Adoptionspflege, Kinder und Jugendliche nach Abschluss der Adoption und erwachsene Adoptierte
  • Eltern, die ihr Kind abgeben möchten oder abgegeben haben
  • Paare, Familien und Einzelpersonen, die ein Kind in Pflege oder zur Adoption aufnehmen wollen oder aufgenommen haben
  • Paare, die für die Bewerbung bei einer anerkannten Auslandsadoptionsvermittlungsstelle eine allgemeine Eignungsüberprüfung durchführen müssen

Unsere Leistungen:

  • Bewerbervorbereitung
  • Bearbeitung von Vermittlungsanfragen
  • Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Kliniken, Beratungsstellen und anderen Beteiligten
  • Beratung der Adoptiv- und Pflegefamilien, auch bzgl. finanzieller Fragen (Kindergeld, Pflegegeld…)
  • Beratung jugendlicher und erwachsener Adoptierter und Unterstützung bei der Wurzelsuche
  • Beratung abgebender Eltern
  • Begleitung von Umgangskontakten
  • Stellungnahmen in gerichtlichen Verfahren
  • Veranstaltungen für die Familien
  • Allgemeine Eignungsüberprüfung für Paare, die ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten, Beratung zum Kindervorschlag und Beratung nach erfolgter Adoption

Bei einer Adoption (juristisch: „Annahme als Kind“) erlöschen alle verwandtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen zur leiblichen Familie. Das Kind wird einem leiblichen Kind der annehmenden Eltern gleich gestellt. Dies gilt auch für die finanziellen Hilfen (Kindergeld, Elternzeit…).

Ein Pflegekind bleibt weiter rechtlich mit seiner Herkunftsfamilie verbunden und es besteht ein Recht auf Umgangskontakte, sofern diese das Kindeswohl nicht gefährden. Regelmäßige Hilfeplangespräche dienen der Planung, Dokumentation und Überprüfung aller erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Pflegeverhältnisses. Im Gegensatz zu Adoptivfamilien erhalten Pflegefamilien einen monatlichen Pauschalbetrag zur Abdeckung der Unterhaltskosten, das Pflegegeld.

Die Adoptiv- und Pflegefamilien werden in allen anfallenden Fragen kontinuierlich beraten, so z.B. zur Integration des Kindes in die neue Familie, zum Umgang mit Verhaltensweisen im Integrationsprozess wie Ängsten oder Aggressionen oder zum Umgang mit der Biografie des Kindes.

Leibliche Eltern, die überlegen, ihr Kind abzugeben oder ein Kind abgegeben haben, werden ergebnisoffen beraten, auf Wunsch in Zusammenarbeit mit der Schwangerschaftsberatung.

Jugendliche und erwachsene Adoptierte, die vom SkF vermittelt worden waren, werden bei der Suche nach ihren leiblichen Eltern unterstützt und begleitet.

SkF Paderborn
Kilianstraße 28
33098 Paderborn
Telefon 05251 12196-0
Telefax 05251 12196-22
aup@skf-paderborn.de
Wir sind erreichbar:
montags bis donnerstags 8.30-12.00 Uhr & 14.00-16.00 Uhr
freitags 8.30-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

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